Aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 30.11.2020
Auf Grund der stetig steigenden Zahl der mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen im gesamten Bundesgebiet hat die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen eine Verschärfung der Coronaschutzverordnung beschlossen.
Für das Land NRW bedeutet dieses, dass folgende Coronaschutzverordnung ab Montag, den 30.11.2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung in Kraft tritt.
Die Gastronomie ist weiterhin bis 10. Januar 2021 geschlossen.
Das Guthaben auf der Verzehrkarte wird in die nächste Saison mit übernommen.
Thema: Aktuelles
16.12.2020 21:43